Allgemeine Verkaufsbedingungen

Wir bestätigen Ihre Bestellung unter der ausschließlichen Geltung unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen.*

§ 1 Geltung

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
  3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot, Annahme

Alle Angebote sind indikativ und können ohne Vorankündigung geändert werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kommt es erst durch unsere schriftliche Bestellbestätigung oder Erfüllung der Bestellung zum Abschluss des Vertrages.

§ 3 Preise, Zahlung

  1. Unsere Preise verstehen sich FCA Incoterms 2020, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive der Kosten für iris-Standardverpackung und Etikettierung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

    Die Kosten für die Installation sind enthalten, soweit die Installation von Geräten im Angebot angeboten wird und eine Orts- oder Fahrzeugbesichtigung durchgeführt wurde. Nicht alle Installationsbedingungen können durch eine Besichtigung ausreichend geklärt werden. Daher kann es nach detaillierter Planung bei der Installation zu Änderungen und Anpassungen des Lieferumfangs kommen. Die Kosten für diese Änderungen werden geprüft und zusätzlich in Rechnung gestellt.

    Wenn nicht ausdrücklich im Angebot angegeben, sind Anpassungen unserer Komponenten an nicht genormte Schnittstellen und Montagebedingungen nicht im Angebot enthalten.
  2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig; ohne Abzug vor Auslieferung der Ware. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
  3. Soll die Ware als innergemeinschaftliche Lieferung ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, ist durch den Käufer unmittelbar nach Lieferung der Ware eine Gelangensbestätigung auszustellen und der Zustellnachweis des Spediteurs inkl. der eindeutigen Referenz (z.B. Lieferscheinnummer) zur Verfügung zu stellen. Sollten bei uns nach 10 Kalendertagen keine ordnungsgemäße Gelangensbestätigung und Zustellnachweis eingehen, wird eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt.
  4. Sollte nichts Abweichendes vereinbart werden, stellen wir grundsätzlich keine Langzeitlieferantenerklärungen aus.
  5. Unsere Rechnungen werden, sofern vom Käufer nicht ausdrücklich anders angewiesen, grundsätzlich elektronisch an eine veröffentlichte oder zu diesem Zweck mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 5 Lieferung

  1. Eine Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sollte die Lieferung nicht planmäßig eingetroffen sein, ist dies unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach dem erwarteten Liefertermin zu melden. Spätere Meldungen können nicht bearbeitet werden. § 6 bleibt hiervon unberührt.
  2. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
  3. Die Lieferfrist beginnt, sobald die Parteien alle technischen Anforderungen und Spezifikationen in Textform vereinbart haben. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen im Falle höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben und die uns an der Erfüllung unserer Verpflichtungen hindert, insbesondere bei Brand, Explosion, Sturmschäden, Überschwemmung, Streik, Rohstoffmangel, Unterbrechungen oder Verzögerungen in der Lieferkette, bei der Bereitstellung von Arbeitskräften oder Transportkapazitäten, Krieg, Sabotage, Aufruhr oder inneren Unruhen oder behördlichen Eingriffen.

§ 6 Gefahrübergang, Versendung, Verpackung

  1. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
  2. Wir gelten als Hersteller von Packungen ohne Systembeteiligungspflicht, weil unsere Verpackungen typischerweise nicht bei privaten Haushälten oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Sollte der Käufer Verpackungen über die sog. Gelbe Tonne in haushaltsüblicher Größe entsorgen, ist er verpflichtet, uns darüber in Textform zu informieren. Wir nehmen gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die der Art, Form und Größe der Verpackungen der Ware entsprechen, die wir in Verkehr gebracht haben, an unserem Sitz unentgeltlich zurück. Sollte der Käufer unsere Ware weiterveräußern, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bestimmungen der VerpackungsG eingehalten werden und dass jegliche Verpackungen, sollten sie beim privaten Endkunden oder einer vergleichbaren Anfallstelle anfallen, systembeteiligt werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen oder Versendung (was auch immer später eintritt) verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
  2. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
  3. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
  4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

§ 8 Gewährleistung

  1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
  2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 24 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
  3. Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei der Abwicklung von Garantiefällen ist unser Reklamationsmanagement Prozess (RMA – Return of Material Authorization) anzuwenden (zu finden unter iris-sensing.com/de/support/).

§ 9 Storno der Bestellung

  1. Auftragsstornierungen werden in der Regel nicht akzeptiert. Entscheidet sich iris, eine Auftragsstornierung auf individueller Basis zu akzeptieren, fallen folgende Gebühren an: wenn die Stornierung vor der Bestätigung des Liefertermins oder länger als 24 Wochen vor dem bestätigten Liefertermin erfolgt, werden keine Gebühren erhoben. Wird der Auftrag innerhalb von 24 Stunden bis 8 Wochen vor dem bestätigten Liefertermin storniert oder teilweise storniert, wird eine Gebühr von 20% des stornierten Auftragswertes erhoben. Wird der Auftrag innerhalb von 8 Wochen oder weniger vor dem bestätigten Liefertermin storniert oder teilweise storniert, wird eine Gebühr von 50% des stornierten Auftragswertes berechnet. Auftragsänderungen bedürfen einer individuellen Prüfung und Bestätigung.
  2. Rücksendungen von unbenutztem Installationsmaterial sind in der Originalverpackung und gemäß unserem RMA-Prozess (iris-sensing.com/de/support/) möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % erhoben.

§ 10 Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts, welche auf fremde Rechtsordnungen verweisen).
  2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland.

*Stand: 08/2022